Juristische Blätter 2023/8

Aufsätze

  • Andreas Geroldinger: Neuerliche Ausübung einer Option nach erfolgreicher Anfechtung des optierten Vertrags (477)
  • Bernhard Lorenz, Christian Geisselmann: Totgesagte leben länger – Zur geplanten Auflassung des liechtensteinischen Fürstlichen Obersten Gerichtshofs (488)

Rechtsprechung

Verfassungsgerichthof

  • Verfassungswidrigkeit der Ausnahme automationsunterstützter Erledigungen vom Erfordernis einer Amtssignatur im AlVG (505)

Ordentliche Gerichte – Zivilsachen

  • Preisminderung und Ersatz von Rettungsaufwand beim mangelhaften Pkw (507)
  • COVID-19 bedingtes Mietzinsrisiko des Hauptvermieters bei Untervermietung (510)
  • Haftung für Beratungsfehler eines „Tippgebers“ bei Verstoß gegen das interne Verbot, beratend tätig zu werden (513)
  • Spät- und Dauerfolgen einer unzulässigen Abschalteinrichtung für das Kfz nicht vom Schutzzweck unionsrechtlicher Schutzgesetze erfasst (515)
  • Fortlaufhemmung der Verjährung von Ansprüchen auf Rückforderung unzulässig eingehobener Mietzinse während eines Verfahrens über die Höhe des Mietzinses (518)
  • Schutzzweck der Bestimmungen über die Bankenaufsicht und die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren (519)
  • Intransparente Klausel betreffend die Weitergabe von Daten an unbestimmte Dritte (526)
  • Klaglosstellung durch Berichtigung der Ausschreibungsunterlagen? (529)
  • Ermittlung des zur Einstellung nach § 39 EO maßgeblichen Sachverhalts / Bestellung eines Verwalters bei Exekution auf sonstige Vermögensrechte (530)
  • Thomas Zeitler: Rechtsmittelausschluss betreffend die Bezeichnung von Insolvenzverfahren / Fernbleiben des Schuldners von der Sanierungsplantagsatzung (532)

Strafsachen

  • Alois Birklbauer: Zur Auslegung des § 19 Abs 1 und 4 JGG sowie des § 39 Abs 1a StGB durch den verstärkten Senat des OGH (536)

Verwaltungsgerichtshof

  • Parteistellung der Inhaber von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Auskunftsverfahren (541)

Literatur

  • Martin Auer: Eckert, Georg / Schopper, Alexander: AktG-ON. Kommentar zum Aktiengesetz (544)

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