Aufsätze
- Peter G. Mayr: Die Anfechtungsbeschränkung nach § 45 JN (277)
- Bettina Nunner-Krautgasser: Freie Bewertung des Streitgegenstandes gemäß § 56 Abs 2 JN und Rechtsschutz des Beklagten (292)
- Brigitta Zöhling-Jud: Rudolf Welser † (302)
Recthsprechung
Verfassungsgerichtshof
- Rechtsberatung durch die BBU GmbH nicht hinreichend unabhängig (304)
Ordentliche Gerichte – Zivilsachen
- Wirkung eines Verstoßes gegen ein Bestreitungsverbot durch gesetzlichen Vertreter zulasten der wirksam vertretenen Kinder (312)
- Keine Anwendung des AnerbenG im Verlassenschaftsverfahren bei einen Erbhof betreffender Schenkung auf den Todesfall nach dem ErbRÄG 2015 (318)
- Ersatz des Schockschadens Dritter, die nicht als nahe Angehörige anzusehen sind, nur bei „qualifizierter Unfallbeteiligung“ (320)
- Bernhard Burtscher: Regress des Gebäudeversicherers gegen leicht fahrlässig handelnden Mieter, auf den die Versicherungsprämien abgewälzt wurden, ausgeschlossen (Judikaturänderung) (323)
- Thomas Klicka: Umfang der Sperrwirkung der Zurücknahme der Klage gegen einen GesbR-Gesellschafter unter Anspruchsverzicht im Verhältnis zur Klage aus demselben Vertrag gegen alle GesbR-Gesellschafter als Solidarschuldner (328)
Strafsachen
- Suchtmitteldelinquenz und Sexualdelikt – gleiche schädliche Neigung (331)
- Roland Kier: Kein subjektives Recht auf Verfahrenstrennung – auch nicht „als präventive Maßnahme“ zum Schutz von Grundrechten (333)
Verwaltungsgerichtshof
- Recht auf Kopien (336)
Korrespondenz
- Jonathan Brunner: Die Schenkung auf den Todesfall im AnerbenG (339)
Literatur
- Bernhard König: Garber, Thomas / Simotta, Daphne-Ariane (Hg): EO – Exekutionsordnung (345)
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